1. Grundsatz
1.1 Ausführung nach fachlichen Standards
Sämtliche gärtnerischen Arbeiten werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V., Bonn, ausgeführt.
1.2 Neuanlagen und Überholungen
Neuanlagen und Überholungen gärtnerischer Flächen erfolgen im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften und nach fachlichen Grundsätzen. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Ausführung nach pflichtgemäßem Ermessen des Auftragnehmers unter Berücksichtigung von Wetter, Krankheit, Urlaub und sonstigen betrieblichen Umständen.
2. Ausführung und Leistungsbeschreibung
2.1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche vom Auftraggeber beauftragten Leistungen des Auftragnehmers.
2.2 Leistungsumfang
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen – je nach Umfang des erteilten Auftrags – insbesondere:
- Pflasterarbeiten
- Einfassungen
- Zaunarbeiten
- Grünpflege
- Maurer- und Betonarbeiten jeglicher Art
- Gestaltung und Bau von Teichen
- Sichtmauerwerk und Klinkerarbeiten
- Garten- und Landschaftsbauarbeiten
- Lieferung und Verlegung von Kunstrasen
- Lieferung und Verarbeitung von Maßanfertigungen und Sonderlösungen
3. Leistungen und Lieferungen
3.1 Schriftliche Vereinbarung
Es werden ausschließlich Leistungen und Lieferungen erbracht, die schriftlich vereinbart wurden.
3.2 Umfang der gärtnerischen Pflege
Die gärtnerische Pflege umfasst insbesondere:
- Säubern und Abräumen der Flächen
- Freihalten von Unkraut
- Fachgerechten Rückschnitt von Pflanzen
- Bewässerung und Düngung, soweit ortsüblich und fachlich erforderlich
3.3 Jahreszeitliche Arbeiten
Jahreszeitliche Bepflanzungen und Pflanzungen von Dauergrün werden unter Berücksichtigung von Natur, Witterung und Arbeitsaufkommen ausgeführt.
4. Sonstige Arbeiten
Zu den vertraglichen Leistungen gehören nicht folgende Arbeiten, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden:
- Entfernen nicht benötigter Erde
- Pflanzenerde, Dünger und Bodenverbesserungsmittel
- Verlegen von Platten
- Lieferung von Kies und Sand
- Winterschutz von Pflanzen
- Pflege und Abräumen von Blumen in Vasen, Töpfen und Schalen
- Entfernen größerer Bäume
- Entsorgung von Grünschnitt, Sperrmüll oder Bauschutt
- Sonstige nicht übliche Pflege- und Bepflanzungsarbeiten
Die anfallenden Entsorgungskosten werden 1:1 an den Auftraggeber weitergegeben.
5. Artikel, Pauschalangebote und Aufwand
5.1 Entsorgungsfahrten
Eine Entsorgungsfahrt umfasst maximal 750 kg oder 2,5 m³ Material. Auch bei geringerer Auslastung wird eine vollständige Entsorgungsfahrt berechnet.
Der Entsorgungsort wird durch den Auftragnehmer bestimmt.
5.2 Dienstleistungen pro Mitarbeiter und Stunde
Die Abrechnung erfolgt gemäß gültigem Angebot. Arbeitszeiten werden im Halbstundentakt gerundet.
- Ab 15 Minuten wird auf die nächste halbe Stunde aufgerundet.
- Bis 14 Minuten wird abgerundet.
Die geleisteten Stunden werden nach Möglichkeit täglich vom Auftraggeber bestätigt.
5.3 Anfahrt und Abfahrt
Außerhalb Dreieichs wird die An- und Abfahrt kilometerabhängig pro Fahrzeug und Tag berechnet.
Innerhalb Dreieichs wird die An- und Abfahrt pauschal pro Fahrzeug und Tag berechnet.
5.4 Geräteeinsatz
Der Einsatz von Heckenscheren, Kettensägen und sonstigen Geräten wird separat berechnet.
5.5 Pauschalangebote
Pauschalangebote gelten unabhängig von der tatsächlichen Ausführungsdauer. Hiervon ausgenommen sind vorher nicht erkennbare Probleme wie versteckter Beton, Eisen, Wurzelwerk oder sonstige Hindernisse. In diesen Fällen erfolgt eine Nachkalkulation.
5.6 Maßanfertigungen und Sonderanfertigungen
Bei individuell angefertigten oder auf Kundenwunsch angepassten Leistungen, Materialien oder Produkten – insbesondere Maßanfertigungen, Sonderzuschnitten, individuell konfigurierten Bauelementen oder kundenspezifischen Lösungen – besteht kein Widerrufs-, Umtausch- oder Rückgaberecht.
Dies gilt insbesondere für Waren oder Leistungen, die nicht vorgefertigt sind, individuell hergestellt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten sind.
Bereits begonnene oder vollständig ausgeführte Sonderanfertigungen sind vom Rücktritt ausgeschlossen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bei Mängeln bleiben hiervon unberührt.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Anzahlung
Eine Anzahlung ist nur erforderlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Zahlungsfrist
Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.
6.3 Daueraufträge
Bei Daueraufträgen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus.
6.4 Pflegeverträge
Pflegeverträge werden jährlich im Voraus berechnet.
6.5 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
6.6 Rechnungsbeanstandung
Rechnungen können nur innerhalb von sieben Tagen schriftlich beanstandet werden.
6.7 Leistungseinstellung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Leistungen einzustellen und nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
6.8 Preisänderungen
Preisänderungen bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber kann innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung widersprechen.
7. Gewährleistung
7.1 Anwuchsgarantie
Eine Gewähr für das Anwachsen von Pflanzen wird nur übernommen, wenn gleichzeitig die Pflege beauftragt wurde.
7.2 Mängelanzeige
Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
7.3 Nachbesserung oder Ersatzlieferung
Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
7.4 Fehlschlagen der Nachbesserung
Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Kündigung verlangen.
8. Haftung
8.1 Höhere Gewalt
Für Schäden durch höhere Gewalt wird keine Haftung übernommen.
8.2 Schäden an Zubehör oder bestehenden Anlagen
Für Schäden an Zubehör oder bestehenden Anlagen wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.
9. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
10. Kündigung von Verträgen
10.1 Pflegeverträge
Pflegeverträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von einem Monat schriftlich gekündigt werden.
10.2 Form der Kündigung
Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
12.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.3 Verbraucherstreitbeilegung
Informationspflicht gemäß § 36 VSBG: Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.