Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Keep it Green Gartenpflege – Nico Süß

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, Lieferungen und Arbeiten von Keep it Green Gartenpflege – Nico Süß.

1. Grundsatz

1.1 Ausführung nach fachlichen Standards

Sämtliche gärtnerischen Arbeiten werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V., Bonn, ausgeführt.

1.2 Neuanlagen und Überholungen

Neuanlagen und Überholungen gärtnerischer Flächen erfolgen im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften und nach fachlichen Grundsätzen. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Ausführung nach pflichtgemäßem Ermessen des Auftragnehmers unter Berücksichtigung von Wetter, Krankheit, Urlaub und sonstigen betrieblichen Umständen.

2. Ausführung und Leistungsbeschreibung

2.1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche vom Auftraggeber beauftragten Leistungen des Auftragnehmers.

2.2 Leistungsumfang

Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen – je nach Umfang des erteilten Auftrags – insbesondere:

  • Pflasterarbeiten
  • Einfassungen
  • Zaunarbeiten
  • Grünpflege
  • Maurer- und Betonarbeiten jeglicher Art
  • Gestaltung und Bau von Teichen
  • Sichtmauerwerk und Klinkerarbeiten
  • Garten- und Landschaftsbauarbeiten
  • Lieferung und Verlegung von Kunstrasen
  • Lieferung und Verarbeitung von Maßanfertigungen und Sonderlösungen

3. Leistungen und Lieferungen

3.1 Schriftliche Vereinbarung

Es werden ausschließlich Leistungen und Lieferungen erbracht, die schriftlich vereinbart wurden.

3.2 Umfang der gärtnerischen Pflege

Die gärtnerische Pflege umfasst insbesondere:

  • Säubern und Abräumen der Flächen
  • Freihalten von Unkraut
  • Fachgerechten Rückschnitt von Pflanzen
  • Bewässerung und Düngung, soweit ortsüblich und fachlich erforderlich

3.3 Jahreszeitliche Arbeiten

Jahreszeitliche Bepflanzungen und Pflanzungen von Dauergrün werden unter Berücksichtigung von Natur, Witterung und Arbeitsaufkommen ausgeführt.

4. Sonstige Arbeiten

Zu den vertraglichen Leistungen gehören nicht folgende Arbeiten, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden:

  • Entfernen nicht benötigter Erde
  • Pflanzenerde, Dünger und Bodenverbesserungsmittel
  • Verlegen von Platten
  • Lieferung von Kies und Sand
  • Winterschutz von Pflanzen
  • Pflege und Abräumen von Blumen in Vasen, Töpfen und Schalen
  • Entfernen größerer Bäume
  • Entsorgung von Grünschnitt, Sperrmüll oder Bauschutt
  • Sonstige nicht übliche Pflege- und Bepflanzungsarbeiten

Die anfallenden Entsorgungskosten werden 1:1 an den Auftraggeber weitergegeben.

5. Artikel, Pauschalangebote und Aufwand

5.1 Entsorgungsfahrten

Eine Entsorgungsfahrt umfasst maximal 750 kg oder 2,5 m³ Material. Auch bei geringerer Auslastung wird eine vollständige Entsorgungsfahrt berechnet.

Der Entsorgungsort wird durch den Auftragnehmer bestimmt.

5.2 Dienstleistungen pro Mitarbeiter und Stunde

Die Abrechnung erfolgt gemäß gültigem Angebot. Arbeitszeiten werden im Halbstundentakt gerundet.

  • Ab 15 Minuten wird auf die nächste halbe Stunde aufgerundet.
  • Bis 14 Minuten wird abgerundet.

Die geleisteten Stunden werden nach Möglichkeit täglich vom Auftraggeber bestätigt.

5.3 Anfahrt und Abfahrt

Außerhalb Dreieichs wird die An- und Abfahrt kilometerabhängig pro Fahrzeug und Tag berechnet.

Innerhalb Dreieichs wird die An- und Abfahrt pauschal pro Fahrzeug und Tag berechnet.

5.4 Geräteeinsatz

Der Einsatz von Heckenscheren, Kettensägen und sonstigen Geräten wird separat berechnet.

5.5 Pauschalangebote

Pauschalangebote gelten unabhängig von der tatsächlichen Ausführungsdauer. Hiervon ausgenommen sind vorher nicht erkennbare Probleme wie versteckter Beton, Eisen, Wurzelwerk oder sonstige Hindernisse. In diesen Fällen erfolgt eine Nachkalkulation.

5.6 Maßanfertigungen und Sonderanfertigungen

Bei individuell angefertigten oder auf Kundenwunsch angepassten Leistungen, Materialien oder Produkten – insbesondere Maßanfertigungen, Sonderzuschnitten, individuell konfigurierten Bauelementen oder kundenspezifischen Lösungen – besteht kein Widerrufs-, Umtausch- oder Rückgaberecht.

Dies gilt insbesondere für Waren oder Leistungen, die nicht vorgefertigt sind, individuell hergestellt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten sind.

Bereits begonnene oder vollständig ausgeführte Sonderanfertigungen sind vom Rücktritt ausgeschlossen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bei Mängeln bleiben hiervon unberührt.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Anzahlung

Eine Anzahlung ist nur erforderlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2 Zahlungsfrist

Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.

6.3 Daueraufträge

Bei Daueraufträgen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus.

6.4 Pflegeverträge

Pflegeverträge werden jährlich im Voraus berechnet.

6.5 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.

6.6 Rechnungsbeanstandung

Rechnungen können nur innerhalb von sieben Tagen schriftlich beanstandet werden.

6.7 Leistungseinstellung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Leistungen einzustellen und nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

6.8 Preisänderungen

Preisänderungen bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber kann innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung widersprechen.

7. Gewährleistung

7.1 Anwuchsgarantie

Eine Gewähr für das Anwachsen von Pflanzen wird nur übernommen, wenn gleichzeitig die Pflege beauftragt wurde.

7.2 Mängelanzeige

Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

7.3 Nachbesserung oder Ersatzlieferung

Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

7.4 Fehlschlagen der Nachbesserung

Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Kündigung verlangen.

8. Haftung

8.1 Höhere Gewalt

Für Schäden durch höhere Gewalt wird keine Haftung übernommen.

8.2 Schäden an Zubehör oder bestehenden Anlagen

Für Schäden an Zubehör oder bestehenden Anlagen wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.

9. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.

10. Kündigung von Verträgen

10.1 Pflegeverträge

Pflegeverträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von einem Monat schriftlich gekündigt werden.

10.2 Form der Kündigung

Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

12.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12.3 Verbraucherstreitbeilegung

Informationspflicht gemäß § 36 VSBG: Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.